Soweit mir bekannt ist, darf jeder Staat sein Hoheitsgebiet bis zu 12 Seemeilen vor der Küste abstecken.
Dannach geht es in internationale Gewässer über, wo es z.B. nichtmal eine Führerscheinpflicht gibt.
Mal angenommen ich befinde außerhab dieser Grenze und angel auf Thun- und Schwertfisch. Dann dürfte das
die örtlichen Behörden nichts angehen, oder doch?
Kann mir vorstellen, dass es höchstens Probleme gibt wenn man mit entsprechendem Fisch an Bord wieder einreist.
Oder eventuell sogar Ärger für entsprechendes Gerät an Bord?
Für Spanien weiß ich, dass man für jedes Überschreiten des Hoheitsgebiets das Boot neu einklarieren muss (unter fremder Flagge).
Denke aber, wenn ich für vier Wochen in einem kleinen Hafen bin, schaut spätestens beim dritten Mal keiner der hafenmeister mehr nach...
Wäre super wenn hier jemand für etwas Aufklärung sorgen kann.
Gruß,
Kai