Rutenimport aus Japan - zollfrei?

  • Moin Leute,
    seit dem 01.02.2019 ist das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU in Kraft. Was bedeutet das für Importe von zum Beispiel japanischem High-End Tackle für Privatpersonen? Ist es möglich, jetzt solche Waren zollfrei aus Japan einzuführen, oder gilt das nur für gewerbliche Importeure?
    Ich habe die Möglichkeit, über einen Bekannten, der in Japan lebt, mir eine Rute zu besorgen und zusenden zu lassen. Und zwar eine Zenaq Muthos Sonio für den sagenhaft günstigen Preis von 480€. Wenn man Versandkosten von ca. 80 - 90€ addiert, wäre man immer noch deutlich unter dem Preis, der hierzulande aufgerufen wird, nämlich ca. 800€. Sollte dann allerdings noch Einfuhrzoll dazu kommen, könnte die Differenz so gering ausfallen, daß sich der ganze Aufwand nicht mehr lohnt.
    Weiß jemand aus dem Forum Näheres zu diesem Thema?
    Besten Dank schon mal...

  • Der Zolltarif ist ja eher das kleinere "Übel". Angelruten fallen unter die Warengruppe 9507100 und werden demnach mit 3,7 % des Einkaufswertes verzollt.


    Was deutlich schmerzhafter zu Buche schlägt ist die sog. Einfuhrumsatzsteuer, die in Höhe von 19 % auf den Einkaufswert und die Versandkosten erhoben wird.


    Selbst wenn die Zollgebühr entfällt, bleibt die Einfuhrumsatzsteuer.


    In Deinem Fall 19 % auf 480 € = 91,20 € zzg. 19 % auf 90 € Versandkosten = 17,10 €.


    Es kommen auf den Einkaufspreis also noch einmal 108,30 € Einfuhrumsatzsteuer drauf. Bei 90 € Versandkosten on top bist Du dann nicht mehr ganz weit weg von den 800 € in Deutschland ...

  • Interessantes Thema!


    Trifft das nicht nur auf Lieferungen von Händlern/Angelshops zu?


    Wie ist das wenn sein Bekannter das Produkt kauft, auspackt und als gebrauchten Gegenstand ins Ausland schickt? Wenn das Paket nicht von einem Händler stammt, wird dies dann überhaupt auf Einfuhr USt usw geprüft? Weil die Steuer hat ja der Käufer in Japan bezahlt...

    ...

  • Der Versender aus Japan muss deklarieren, was er versendet und auch den Warenwert angeben ... mag sein, dass beim Zoll mal etwas durchrutscht, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
    Die deutschen Zollbeamten sind nicht dumm. Im Zweifelsfall musst Du die Sendung beim Zoll abholen und öffnen.


    Googeln kann der deutsche Zoll auch ... bei der Ermittlung des Warenwertes spielt es keine Rolle, ob Du privat oder bei einem Händler gekauft hast.

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