Beiträge von Papa Andi

    Hallo,


    die Fische sind ja unglaublich, besonders die Goldmakrele. Ich habe max. 1kg schwere Exemplare am [lexicon]Ebro[/lexicon] bekommen, und das letzte mal vor 2 Jahre gar keine.
    Werde wohl 2020 mal wieder im September hinfahren,
    Danke für die Bilder


    Andreas

    Hallo,


    bin auf der Suche nach einer neuen Schnur. bin dabei auf die Berkley Whiplash 8 gestoßen, laut Angaben extreme Tragfähigkeit in Hinblick auf den Durchmesser.
    Glaube ich aber nicht.
    Mich interessiert die 0,20 bzw. 0,25.
    Habe zuletzt die jBraid 0,35 gekauft, hat aber tatsächlich wohl eher >0,50 und somit wenig Schnur auf Rolle ( auf Spheros 8000 tatsächlich nur 120 m auf Rolle, sollte 300 sein ).
    Hat jemand Erfahrung ?


    Andreas

    Hallo allerseits,


    in 5 Wochen ist es bei mir soweit, dann werde ich mal wieder versuchen, etwas an den Haken zu bekommen.
    Hat jemand Informationen über die aktuelle Lage?


    Andreas

    Hallo,
    hatte auch immer dieses Problem, ebenso einige meiner Mitangler.
    Mir wurde eigentlich immer schlecht und musste fast immer spucken, war für Wellengang sehr empfindlich.
    Habe alles gängige in Tablettenform versucht , das Einzige was mir/uns tatsächlich ohne größere Nebenwirkungen (vielleicht etwas Müdigkeit, könnte aber auch teilweise Schlafmangel sein)
    gewirkt hat ist VOMEX A. Wir nehmen den Sirup , die Tabletten halfen uns nicht ( kurz vor der Ausfahrt trinken, eventuell später noch einmal))
    Zäpfchen sollen am Wirksamsten sein, brauchte ich bis dato aber nicht, da Saft bisher ausreichend gewirkt hat.
    Seit dem kann ich an Bord auch wieder essen und trinken, meinen Mitanglern hat es ebenso geholfen.
    Das Mittel kann ich absolut empfehlen.

    3.Teil
    5. EINBAUVORSCHRIFTEN
    5.1.
    Motoren und Motorräume
    5.1.1.
    Innenbordmotoren
    Alle Innenbordmotoren müssen sich in einem von den Wohnräumen getrennten geschlossenen Raum befinden
    und so eingebaut sein, dass die Gefahr von Bränden bzw. einer Brandausbreitung sowie die Gefährdung durch
    toxische Dämpfe, Hitze, Lärm oder Vibrationen in den Wohnräumen so gering wie möglich gehalten wird.
    Häufig zu überprüfende und/oder zu wartende Teile des Motors und Zusatzeinrichtungen müssen leicht zugänglich
    sein.
    Das Isoliermaterial im Inneren des Motorraums darf nicht zu einer selbstunterhaltenden Verbrennung fähig sein.
    5.1.2.
    Belüftung
    Der Motorraum ist zu belüften. Das Eindringen von Wasser durch Öffnungen im Motorraum muss so gering wie
    möglich gehalten werden.
    DE L 354/116 Amtsblatt der Europäischen Union 28.12.2013


    5.1.3.
    Freiliegende Teile
    Freiliegende sich bewegende oder heiße Teile des Motors (der Motoren), die Verletzungen verursachen könnten,
    sind wirksam zu schützen, sofern der Motor (die Motoren) nicht durch eine Abdeckung oder ein Gehäuse abgeschirmt ist (sind).
    5.1.4.
    Starten von Außenbord-Antriebsmotoren
    Alle Außenbordantriebsmotoren von Wasserfahrzeugen müssen über eine Vorrichtung verfügen, die das Starten
    des Motors bei eingelegtem Gang verhindert, außer
    a) wenn der Motor einen statischen Schub von weniger als 500 Newton (N) erzeugt;
    b) wenn der Motor mit einer Drosselvorrichtung versehen ist, die beim Starten des Motors den Schub auf 500 N
    begrenzt.
    5.1.5.
    Führerlose Wassermotorräder
    Wassermotorräder sind entweder mit einer automatischen Abschaltung des Antriebsmotors oder einer automatischen Vorrichtung zu versehen, die das Fahrzeug in langsame, kreisförmige Vorwärtsfahrt bringt, wenn der Fahrer
    absteigt oder über Bord geht.
    5.1.6. Außenbord-Antriebsmotoren mit Pinnensteuerung sind mit einer NOT-AUS-Vorrichtung auszurüsten, die mit dem
    Rudergänger verbunden werden kann.
    5.2.
    Kraftstoffsystem
    5.2.1.
    Allgemeines
    Einfüll-, Lager- und Belüftungsvorrichtungen für den Kraftstoff sowie die Kraftstoffzufuhrvorrichtungen sind so
    auszulegen und einzubauen, dass die Brand- und Explosionsgefahr so gering wie möglich gehalten wird.
    5.2.2.
    Kraftstoffbehälter
    Kraftstoffbehälter, -leitungen und -schläuche sind fest anzubringen und von allen größeren Hitzequellen getrennt
    einzubauen oder abzuschirmen. Werkstoff und Bauweise der Behälter müssen dem Fassungsvermögen und der
    Kraftstoffart entsprechen.
    Räume für Ottokraftstoffbehälter müssen belüftet sein.
    Ottokraftstoffbehälter dürfen nicht Teil des Rumpfes sein und müssen
    a) gegen Brand eines Motors und von allen anderen Zündquellen isoliert sein;
    b) von den Wohnräumen getrennt sein.
    Dieselkraftstoffbehälter dürfen Teil des Rumpfes sein.
    5.3.
    Elektrisches System
    Elektrische Systeme müssen so ausgelegt und eingebaut sein, dass unter normalen Einsatzbedingungen ein einwandfreier Betrieb des Wasserfahrzeugs gewährleistet ist und die Brandgefahr und das Risiko elektrischer Schläge
    so gering wie möglich gehalten werden.
    Alle Stromkreise müssen vor Überlastung gesichert sein; hiervon ausgenommen sind batteriegespeiste Anlasser
    ­
    stromkreise.
    Antriebsstromkreise und andere Stromkreise dürfen sich gegenseitig nicht derart beeinflussen, dass einer von
    beiden nicht bestimmungsgemäß funktioniert.
    Um die Ansammlung von explosionsfähigen Gasen, die aus den Batterien austreten könnten, zu verhindern, ist für
    Belüftung zu sorgen. Die Batterien müssen gut befestigt und vor eindringendem Wasser geschützt sein.


    DE 28.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 354/117


    5.4.
    Steuerungssystem
    5.4.1.
    Allgemeines
    Steuerungs- und Antriebskontrollsysteme sind so auszulegen, zu bauen und einzubauen, dass sie die Übertragung
    von Steuerungskräften unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen ermöglichen.
    5.4.2.
    Notvorrichtungen
    Alle Segel-Sportboote und alle nicht unter Segel fahrenden Sportboote mit einem einzigen Antriebsmotor und
    Fernsteueranlage sind mit Notvorrichtungen auszurüsten, die das Sportboot bei verringerter Geschwindigkeit
    steuern können.
    5.5.
    Gassystem
    Gassysteme für Haushaltszwecke müssen über ein Druckminderungssystem verfügen und so ausgelegt und eingebaut sein, dass
    ein Gasaustritt und die Gefahr einer Explosion vermieden werden und dass sie auf undichte Stellen
    hin untersucht werden können. Werkstoffe und Bauteile müssen für das jeweils verwendete Gas geeignet und so
    beschaffen sein, dass sie den unterschiedlichen Belastungen in einer maritimen Umgebung standhalten.
    Alle Gasgeräte, die für die vom Hersteller vorgesehene Verwendung benutzt werden, sind entsprechend den
    Anweisungen des Herstellers derart einzubauen. Jede gasbetriebene Vorrichtung muss über eine gesonderte Zuleitung versorgt werden, und jede Vorrichtung muss eine gesonderte Absperrvorrichtung aufweisen. Durch geeignete Belüftung muss eine Gefährdung durch Gasaustritt und Verbrennungsprodukte vermieden werden.
    Alle Wasserfahrzeuge mit einem fest eingebauten Gassystem müssen einen Raum zur Unterbringung aller Gasflaschen aufweisen. Dieser Raum muss von den Wohnräumen getrennt sein; er darf nur von außen zugänglich sein,
    und er muss außenbelüftet sein, damit austretendes Gas außenbords abziehen kann.
    Insbesondere muss jedes fest eingebaute Gassystem nach dem Einbau geprüft werden.
    5.6.
    Brandbekämpfung
    5.6.1.
    Allgemeines
    Bei der Art der eingebauten Ausrüstung und der Auslegung des Wasserfahrzeugs sind die Brandgefahr und die
    Ausbreitung von Bränden zu berücksichtigen. Besonders zu achten ist auf die Umgebung von Geräten, die mit
    offener Flamme arbeiten, auf heiße Flächen oder Maschinen und Hilfsmaschinen, ausgelaufenes Öl und ausgelaufenen Kraftstoff, nicht abgedeckte Öl- und Kraftstoffleitungen und darauf, dass elektrische Leitungen insbesondere
    nicht in der Nähe von Hitzequellen und heißen Flächen verlaufen.
    5.6.2.
    Löschvorrichtungen
    Sportboote sind mit der Brandgefahr entsprechenden Löschvorrichtungen auszurüsten, oder es sind Anbringungsort und Kapazität der der Brandgefahr entsprechenden Löschvorrichtungen anzugeben. Das Fahrzeug darf erst in
    Betrieb genommen werden, wenn es mit der entsprechenden Löschvorrichtung ausgerüstet ist. Die Motorräume
    von Ottomotoren sind durch ein Feuerlöschsystem zu schützen, das eine Öffnung des Raumes im Brandfall
    unnötig macht. Eventuell vorhandene tragbare Feuerlöscher sind so anzubringen, dass sie leicht zugänglich sind;
    einer der Feuerlöscher ist so anzuordnen, dass er vom Hauptsteuerstand des Sportbootes aus leicht zu erreichen ist.
    5.7.
    Navigationslichter, Signalkörper und akustische Signalanlagen
    Eventuell vorhandene Navigationslichter, Signalkörper und akustische Signalanlagen müssen den Kollisionsverhütungsregeln — KVR — von 1972 (COLREG — The International Regulations for Preventing Collisions at
    Sea) bzw. den CEVNI-Empfehlungen (European Code for Interior Navigations for inland waterways) entsprechen.
    5.8.
    Schutz gegen Gewässerverschmutzung und Einrichtungen zur Erleichterung der Abfallentsorgung an Land
    Die Wasserfahrzeuge sind so zu bauen, dass ein unbeabsichtigter Abfluss von verunreinigenden Stoffen
    (Öl, Kraftstoff usw.) verhindert wird.
    Alle in Sportboote eingebauten Toiletten dürfen ausschließlich an ein Auffangbehältersystem oder an ein Abwasserbehandlungssystem angeschlossen sein.
    Sportboote mit eingebauten Auffangbehältern sind mit einem Standardabwasseranschluss auszustatten, damit
    Rohrleitungen von Auffanganlagen an die Abwasserleitung des Sportbootes angeschlossen werden können.
    DE L 354/118 Amtsblatt der Europäischen Union 28.12.2013


    Durch den Rumpf geführte Abwasserleitungen für menschliche Abfälle müssen ferner mit Ventilen versehen sein,
    die in Schließstellung gesichert werden können.

    3. FESTIGKEIT UND DICHTIGKEIT SOWIE BAULICHE ANFORDERUNGEN
    3.1.
    Bauweise
    Wahl und Kombination der Werkstoffe und die Konstruktion müssen gewährleisten, dass das Wasserfahrzeug in
    jeder Hinsicht eine ausreichende Festigkeit aufweist. Besonders zu berücksichtigen sind die Entwurfskategorie
    gemäß Nummer 1 und die vom Hersteller empfohlene Höchstlast gemäß Nummer 3.6.
    3.2.
    Stabilität und Freibord
    Stabilität und Freibord des Wasserfahrzeugs müssen unter Berücksichtigung der Entwurfskategorie gemäß Nummer
    1 und der vom Hersteller empfohlenen Höchstlast gemäß Nummer 3.6 ausreichend sein.
    3.3.
    Auftrieb und Schwimmfähigkeit
    Beim Bau des Wasserfahrzeugs ist sicherzustellen, dass das Boot über eine Auftriebscharakteristik verfügt, die seiner
    Entwurfskategorie gemäß Nummer 1 und der vom Hersteller empfohlenen Höchstlast gemäß Nummer 3.6 entspricht.
    Bewohnbare Mehrrumpf-Sportboote, die für ein Kielobenliegen anfällig sind, müssen so ausgelegt sein, dass
    sie über ausreichenden Auftrieb verfügen, damit sie auch dann schwimmfähig bleiben, wenn sie kieloben liegen.
    Wasserfahrzeuge mit weniger als 6 m Länge, die vollschlagen können, müssen über geeignete Mittel verfügen,
    damit sie in überflutetem Zustand schwimmfähig bleiben, wenn sie entsprechend ihrer Entwurfskategorie verwendet werden.
    3.4.
    Öffnungen im Bootskörper, im Deck und in den Aufbauten
    Öffnungen im Rumpf, im Deck (in den Decks) und in den Aufbauten dürfen den Festigkeitsverband oder — in
    geschlossenem Zustand — die Wetterdichtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigen.
    Fenster, Bullaugen, Türen und Lukenabdeckungen müssen dem Wasserdruck, dem sie ausgesetzt sein können,
    sowie Punktbelastungen durch Personen, die sich an Deck bewegen, standhalten.
    Zum Ein- und Austritt von Wasser dienende Außenbord-Durchbrüche, die unterhalb der Wasserlinie entsprechend
    der vom Hersteller empfohlenen Höchstlast gemäß Nummer 3.6 liegen, sind mit leicht zugänglichen Verschlüssen
    zu versehen.
    DE 28.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 354/115


    3.5.
    Überflutung
    Alle Wasserfahrzeuge sind so auszulegen, dass das Risiko des Sinkens so gering wie möglich gehalten wird.
    Besondere Beachtung sollte gegebenenfalls Folgendes finden:
    a) Cockpits und Plichten: diese sollten selbstlenzend oder mit anderen Vorrichtungen ausgerüstet sein, die das
    Eindringen von Wasser in das Innere des Wasserfahrzeugs verhindern;
    b) Ventilationsöffnungen;
    c) Entfernung von Wasser durch Pumpen oder sonstige Vorrichtungen.
    3.6.
    Vom Hersteller empfohlene Höchstlast
    Die auf der Herstellerplakette angegebene, vom Hersteller empfohlene Höchstlast (Kraftstoff, Wasser, Proviant,
    verschiedene Ausrüstungsgegenstände und Personen) in Kilogramm, für die das Wasserfahrzeug ausgelegt wurde,
    wird in Abhängigkeit von der Entwurfskategorie (Nummer 1), der Stabilität und dem Freibord (Nummer 3.2) sowie
    dem Auftrieb und der Schwimmfähigkeit (Nummer 3.3) bestimmt.
    3.7.
    Aufstellung der Rettungsmittel
    Alle Sportboote der Entwurfskategorien A und B sowie Sportboote der Entwurfskategorien C und D mit einer
    Länge von mehr als 6 m müssen einen oder mehrere Stauplätze für ein oder mehrere Rettungsmittel aufweisen, die
    groß genug sind, um die vom Hersteller empfohlene Zahl von Personen aufzunehmen, für die das Sportboot
    ausgelegt ist. Die Stauplätze der Rettungsmittel müssen jederzeit leicht zugänglich sein.
    3.8.
    Notausstieg
    Alle bewohnbaren Mehrrumpf-Sportboote, die für ein Kielobenliegen anfällig sind, müssen so gebaut sein, dass
    beim Kielobenliegen ein Notausstieg möglich ist. Ist ein Notausstieg vorhanden, der benutzt wird, wenn das Boot
    kieloben liegt, so darf er die Bauweise (Nummer 3.1), die Stabilität (Nummer 3.2) und den Auftrieb (Nummer 3.3)
    ungeachtet der Lage des Bootes (aufrecht oder kieloben) nicht beeinträchtigen.
    Alle bewohnbaren Mehrrumpf-Sportboote müssen so gebaut sein, dass bei Brand ein Notausstieg möglich ist.
    3.9.
    Ankern, Vertäuen und Schleppen
    Alle Wasserfahrzeuge müssen unter Berücksichtigung ihrer Entwurfskategorie und ihrer Merkmale mit einer oder
    mehreren Halterungen oder anderen Vorrichtungen ausgerüstet sein, die das Ankern, Vertäuen und Schleppen
    ermöglichen und der entsprechenden Belastung sicher standhalten.
    4. BEDIENUNGSEIGENSCHAFTEN
    Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass die Bedienungseigenschaften des Wasserfahrzeugs auch bei dem stärksten
    Antriebsmotor, für den es ausgelegt und gebaut ist, zufriedenstellend sind. Bei allen Antriebsmotoren muss die
    maximale Nennleistung im Eignerhandbuch angegeben werden.

    Hallo,


    die CE kennzeichnung bezieht sich, wie schon mehrfach erwäht, auf die zu erwartenden Windstärken und die auftretende Wellenhöhe.
    Ein Boot der Katergorie B ist somit gemäß Definition für Gebiete ( nennt sich halt außerhalb von Küstengewässer) mit Windstärken bis 8 und Wellen bis 4 m ausgelegt. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, natürlich auch die Beladung und der damit verbundene Schwerpunkt.
    Deshalb erfüllt die Merry Fischer bei 7 Personen die Anforderungen der Kategorie B bei 8 Personen eben nur Kategorie C.
    Damit es vollendens unklar wird, habe ich mal den entsprechende Auszug aus der
    RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013
    kopiert.
    Wie die Hersteller die eigentlichen Eigenschaften nachweisen ist mir unklar. Dies scheint alles haupsächlich nur auf theoretischen Erkenntnisse/Berechnungen und Erfahrungen beruhen, wobei sicher die verbauten Materialien und Stärken Berücksichtigung finden.
    Aber mal ehrlich: Wer will bei Windstärke 8 und Wellenhöhe 4 m mit einem Boot von 7-8m noch auf dem Wasser sein.


    Hier der Auszug in mehreren Abschnitten, ich hoffe es interessiert:


    ANHANG I
    GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
    A.
    Grundlegende Anforderungen in Bezug auf Entwurf und Bau der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Produkte
    1. ENTWURFSKATEGORIEN FÜR WASSERFAHRZEUGE
    Entwurfskategorie
    Windstärke
    (Beaufort-Skala)
    Signifikante Wellenhöhe
    (H

    , Meter)
    A
    mehr als 8
    mehr als 4
    B
    bis einschließlich 8
    bis einschließlich 4
    C
    bis einschließlich 6
    bis einschließlich 2
    D
    bis einschließlich 4
    bis einschließlich 0,3
    Erläuterungen:
    A.
    Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen.
    B. Ein Sportboot der Entwurfskategorie B gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 8 und signifikante Wellenhöhe
    bis einschließlich 4 m ausgelegt.
    C. Ein Wasserfahrzeug der Entwurfskategorie C gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 6 und signifikante
    Wellenhöhe bis einschließlich 2 m ausgelegt.
    D. Ein Wasserfahrzeug der Entwurfskategorie D gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 4 und signifikante
    Wellenhöhe bis einschließlich 0,3 m und gelegentliche Wellenhöhe von höchstens 0,5 m ausgelegt.
    Wasserfahrzeuge der jeweiligen Entwurfskategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß diesem Anhang standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.
    2. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
    2.1.
    Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge
    Jedes Wasserfahrzeug ist mit einer Identifizierungsnummer zu versehen, die folgende Angaben enthält:
    1. Ländercode des Herstellers;
    2. von der nationalen Behörde des Mitgliedstaats zugeteilter eindeutiger Herstellercode;
    3. eindeutige Seriennummer;
    4. Monat und Jahr der Produktion;
    5. Modelljahr.
    Ausführliche Anforderungen für die Identifizierungsnummer gemäß Absatz 1 sind in der einschlägigen harmonisierten Norm enthalten.
    2.2.
    Plakette des Herstellers des Wasserfahrzeugs
    Jedes Wasserfahrzeug muss eine dauerhaft und getrennt von der Identifizierungs-Nummer des Wasserfahrzeugs
    angebrachte Plakette mit mindestens folgenden Angaben aufweisen:
    a) Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke sowie Kontaktanschrift;


    DE L 354/114 Amtsblatt der Europäischen Union 28.12.2013


    b) CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 18;
    c) Entwurfskategorie des Wasserfahrzeugs gemäß Nummer 1;
    d) vom Hersteller empfohlene maximale Zuladung gemäß Nummer 3.6 ohne Gewicht des Inhalts von fest angebrachten Behältern in vollem Zustand;
    e) Zahl der nach der Empfehlung des Herstellers an Bord zulässigen Personen, für die das Wasserfahrzeug
    ausgelegt ist.
    Im Falle einer Begutachtung nach Bauausführung müssen die Kontaktangaben und die Anforderungen nach Buchstabe a auch Angaben zu der notifizierten Stelle enthalten, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat.
    2.3.
    Schutz vor dem Überbordfallen und Wiedereinstiegsmittel
    Die Wasserfahrzeuge müssen so ausgelegt sein, dass das Risiko, über Bord zu fallen, soweit wie möglich verringert
    und ein Wiedereinsteigen erleichtert wird. Wiedereinstiegsmittel müssen für eine im Wasser befindliche Person
    ohne fremde Hilfe zugänglich sein bzw. von ihr ohne fremde Hilfe entfaltet werden können.
    2.4.
    Sicht vom Hauptsteuerstand
    Bei Sportbooten muss der Rudergänger vom Hauptsteuerstand bei normalen Einsatzbedingungen (Geschwindigkeit
    und Belastung) eine gute Rundumsicht haben.
    2.5.
    Eignerhandbuch
    Alle Produkte sind mit einem Eignerhandbuch gemäß Artikel 7 Absatz 7 und Artikel 9 Absatz 4 zu liefern. Dieses
    Handbuch enthält alle Informationen, die für die sichere Nutzung des Produkts erforderlich sind, wobei besonderes
    Augenmerk der Einrichtung, der Wartung, dem regelmäßigen Betrieb, der Risikoverhütung und dem Risikomanagement gilt.
    ungen in B

    Hallo,


    @ Lupo, habe dann wohl Wikipedie falsch interpretiert.
    Für alle die es interessiert, CE Kennzeichnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union geregelt.


    RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 20. November 2013
    über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG


    Da habe ich nichts über Schlafplätze gefunden.


    Andreas

    Hallo,


    laut Wikipedia:


    CE-Seetauglichkeitseinstufung

    Ein CE-Typenschild . Es gibt Auskunft über die
    Seetauglichkeitseinstufung, zugelassene Passagierzahl, zugelassenes
    Gepäck und Motorgewicht, höchste zugelassene Motorisierung und den
    zugelassenen Luftdruck bei Schlauchbooten.


    Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen.


    Die entsprechende EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Zehnte
    Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und
    Wassermotorräder – 10. ProdSV) umgesetzt und gilt für Sportboote, die
    nach dem 15. Juni 1998 gebaut worden sind bzw. erstmals in der EU in
    Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Sie gilt auch für deren
    erforderliche feste Bordausrüstung und Ausrüstungsgegenstände. Die
    Richtlinie betrifft nicht die Boote der Berufsschifffahrt. Hier sind Klassifikationsgesellschaften zuständig.


    Es gibt vier Seetauglichkeitskategorien - wobei A für Hochsee, B für außerhalb von Küstengewässern, C für küstennahe Gewässer und D für geschützte Gewässer
    stehen. Diese sind durch konkrete Grenzwerte für Windstärke (in
    Beaufort) und Wellenhöhe (in Metern) festgelegt. Die CE-Einstufung
    (Kategorie) muss gut sichtbar im Boot angebracht werden und gibt dem
    Bootsführer eine Orientierung, bei welchen Wetterverhältnissen er das
    Boot sicher bewegen kann.


    Inhaltsverzeichnis


    1 Seetauglichkeitskategorien
    2 Ausnahmen
    3 Weblinks
    4 Einzelnachweise


    SeetauglichkeitskategorienDie
    Seetauglichkeit der Sportboote wird in vier Kategorien, gekennzeichnet
    durch die Buchstaben A bis D, unterteilt. Diesen sind Windstärken und
    Wellenhöhen zugeordnet, denen das Wasserfahrzeug bei voller Beladung
    sicher widerstehen muss. Der Hersteller eines Sportboots hat die
    Einordnung zur entsprechenden Kategorie spätestens zum Zeitpunkt der
    Zulassung zu deklarieren.


    Kategorie
    Windstärke (Beaufort)
    Signifikante Wellenhöhe
    Beschreibung


    A – Hochsee
    über 8
    über 4 m
    Ausgelegt für ausgedehnte Fahrten im Hochseebereich, bei denen
    Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 (Beaufort-Skala) und
    signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können und die diese Boote
    weitgehend aus eigener Kraft bestehen können, jedoch ausschließlich
    extremer Wetterverhältnisse (Hurrikans etc.).


    B – Außerhalb von Küstengewässern
    bis einschließlich 8
    bis einschließlich 4 m
    Ausgelegt für Fahrten außerhalb von Küstengewässern, bei denen
    Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und
    Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können.


    C – Küstennahe Gewässer
    bis einschließlich 6
    bis einschließlich 2 m
    Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, großen Buchten,
    Flussmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer
    Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m
    auftreten können.


    D – Geschützte Gewässer
    bis einschließlich 4
    bis einschließlich 0,3 m
    Ausgelegt für Fahrten in geschützten küstennahen Gewässern, kleinen
    Buchten, auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen
    Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und
    signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,3 m und gelegentlich
    Wellenhöhen von höchstens 0,5 m, beispielsweise aufgrund vorbeifahrender
    Schiffe, auftreten können.


    Plakette an einer modernen hochseetauglichen Segelyacht


    Teilweise wird hinter dem Buchstaben noch eine Zahl aufgeführt. Dies
    ist die für das entsprechende Fahrgebiet höchste zulässige Personenzahl.
    Gegebenenfalls folgen darauf noch weitere
    Buchstaben-Zahlen-Kombinationen. „A6B7C10D12“ wäre also ein Schiff, mit
    dem 6 Personen sicher über die Hochsee fahren können. Wenn das Seegebiet
    sicherer wird, dürfen mehr Personen mitfahren.


    Neben dem Rumpf und bei Segelschiffen der Takelage muss auch die
    übrige Ausrüstung entsprechend hohe Wellen und Windstärken unbeschadet
    überstehen können. In den Kategorien A und B ist in der Regel für jede
    Person eine Koje
    vorhanden, denn diese Schiffe sind für mehrwöchige oder zumindest
    mehrtägige Reisen ohne Zwischenstopp vorgesehen. Mit der
    CE-Kennzeichnung wird auch kenntlich gemacht, welche Sicherheitsausrüstung
    für das Schiff vorzusehen ist. Bei Schiffen der Kategorien A und B
    sowie bei Schiffen der Kategorie C und D mit mehr als 6 Metern Länge
    muss etwa ein Stauraum für eine Rettungsinsel
    vorgesehen sein. Auch die Anbringungsorte von Feuerlöschern sind vom
    Hersteller des Schiffes zu bezeichnen, sofern er sie nicht bereits
    mitliefert. Mehrrumpfboote, die anfällig auf eine Kenterung sind, müssen
    einen Notausstieg im Boden aufweisen.


    Die Seetauglichkeitseinstufung bezüglich Stabilitätsumfang und Kenterwinkel
    wird in wesentlichen Teilen anhand theoretischer, am Computer
    errechneter Werte bestimmt. Die tatsächlichen Werte können bei einem
    konkreten Boot davon abweichen, insbesondere aufgrund der Beladung oder
    von Unterschieden zwischen Planung und Ausführung. Der Eigner und sein
    Schiffsführer sind dafür verantwortlich, dass das Schiff und seine
    Ausrüstung für die vorgesehene Reise in einem seetüchtigen Zustand ist
    und auch bleibt. Die Klassierung allein ist für die Seetauglichkeit
    nicht hinreichend, sie wird bei nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (in Deutschland alle nur privat eingesetzten Yachten) auch nicht regelmäßig überprüft. Im Falle einer Havarie muss der Eigner oder der Schiffsführer allerdings mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


    Besonderes Gewicht legt die CE-Richtlinie auch auf die Sicherheit von Motoren und ihrer Betriebsstoffe. Ottokraftstoff
    (Benzin) ist leicht entflammbar und leicht flüchtig und kann so in
    einem geschlossenen Schiffsrumpf eine erhebliche Gefahr darstellen.
    Motorräume für Benzinmotoren müssen daher gut belüftet sein und mit
    wirksamen Feuerlöschmitteln versehen sein. Dieselkraftstoff ist in dieser Beziehung wesentlich weniger gefährlich, weshalb Innenbordmotoren von Verdrängern
    (darunter fast alle Segelschiffe) fast ausschließlich Dieselmotoren
    sind. Gleichzeitig erlässt die Richtlinie auch die zugehörigen Abgasemissionsvorschriften.


    Zu jedem Schiff muss der Hersteller ein Eignerhandbuch und
    gegebenenfalls ein Motorenwartungshandbuch mitliefern. Diese sind in
    einer für den Endkunden verständlichen Sprache zu liefern.


    AusnahmenVon der Kennzeichnungspflicht sind einige Bootsarten ausgenommen. Dazu gehören:


    Eigenbauten (solange sie während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht verkauft werden)
    historische Wasserfahrzeuge mit einem Entwurfsdatum vor 1950
    Renn- und Trainingsboote
    Surfbretter
    Kanus und Kajaks
    Tretboote und Gondeln
    Jetskies (wenn sie vor 2006 erstmals im EU-Raum in Verkehr gebracht wurden - Richtlinie 2003/44/EG)
    Luftkissenfahrzeuge
    Tragflügelboote[1]


    Ebenfalls von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Boote, die
    vor 1995 bereits im Geltungsbereich der Norm zugelassen waren, auch dann
    wenn sie innerhalb des Geltungsbereichs verkauft werden. Die
    Kennzeichnung wird aber bei der Einfuhr in den EWR verlangt, unabhängig
    vom Alter der Schiffe. Eine Zulassungsbewilligung für in den USA gebaute
    Boote ist daher in Europa teilweise mit großem Aufwand verbunden.



    Das heißt, sämtliche Bote ohne Schlafmöglicheiten können schon mal nicht Kategorie B erfüllen.
    Witerhin ist die Zertifizierung abhängig von der an Bord befindlichen Personenzahl, Stauraum etc. kann ja jeder selbst lesen.
    Die aus meiner Sicht wichtigen, evtl. beruhigen Parameter werden theoretisch ermittelt.
    "Die Seetauglichkeitseinstufung bezüglich Stabilitätsumfang und Kenterwinkel
    wird in wesentlichen Teilen anhand theoretischer, am Computer
    errechneter Werte bestimmt. Die tatsächlichen Werte können bei einem
    konkreten Boot davon abweichen, insbesondere aufgrund der Beladung oder
    von Unterschieden zwischen Planung und Ausführung"


    Muss also jeder selbst entscheiden wie wichtig die CE Einstufung ist.

    Hallo,
    Oranges KG Rohr mit Dn 110 habe ich mir auch gebaut. Allerdings ungepolstert. Stabiler gehts nicht allerdings hat mich gestört, dass Länge nicht variabel. Deshalb habe ich mir Jenzi Transportrohr zugelegt (Beispiel: https://www.koeder-laden.de/An…s-zu-2-2m.html?actpicid=4).
    Hat den Vorteil, dass es teleskopierbar ist. Ist fast so stabil wie orangenes KG Rohr, alerdings auch innen nicht gepolstert. Bei mir hat es immer gereicht, wenn Lapen unten, Lappen um Ruten innen auf Spannung, also an Innenwand anliegend, und Lappen oben auf die Ruten fest und in der Lage unveränderlich transportiert wurden. Die Ruten haben so viele Flugreisen ohne irgendwelche Schäden überstanden, dass habe ich eher alleine hingekriegt.
    Andreas

    Hallo,


    ursprünglich wollte ich mir letztes Jahr die Shimano Speedcast Kaibutsu zulegen. Aufgrund einiger Erfahrungen hier im Board war ich dann aber skeptisch bezüglich der Haltbarkeit. Ich bin deshalb durch einige Angelläden gezogen auf der Suche nach Alternativen.
    Letztendlich habe ich mir eine Yad Springhill Bigfish , L=240 cm, WG 100-250g, zugelegt und eine Woche am [lexicon]Ebro[/lexicon] Delta gefischt ( Kaufpreis 80 €). Sie hatte mir auf Anhieb gefallen und fühlte sich einfach gut an.
    Sie erscheint mir relativ hart aber ich konnte hervorragend mit ihr fischen, es machte wirklich Spass. Köder war meistens ein Sebile Splasher 120 und ich war erstaunt, wie weit ich mit der Rute werfen konnte (geschätzte 70-80m) , obwohl das Gewicht für die Rute eher zu gering erschien. Animation war bei allen Entfernungen kein Problem.
    Größter Fisch war aber leider nur ein Blue von ca. 6 kg, der natürlich keine Problem darstellte.
    Mein Eindruck: Tolle Rute für wenig Geld


    Grüße


    Andreas

    Hallo Uwe,


    erstmal wünsche ich euch halbwegs windfreie Tage. Grundsätzlich wurden wohl in den vergangenen Wochen die meisten Bluefinns und Bonitos im Bereich vor dem Atomkraftwerk gefangen. Dort sollen die Strömungen, Wassertemperaturen und Salzgehalte so gewesen sein, dass sich dort meistens die Fische aufgehalten haben. Kommt natürlich nicht von mir, sondern von Julios Guide Carlos.
    Alees im Bereich von Wassertiefen 60-80m.
    Letzte Woche, erst recht zum Ende der Woche, war aber eben alles anders. Wir haben die Bluefinns wesentlich weiter südlich fast direkten Kurs Ost aus dem Delta heraus gesehen. Wassertiefe 80m.
    Grund für das Fehlen der Fische soll, wie erwähnt, der Vollmond gewesen sein.
    Auch die Köderfrage kann ich Dir nicht beantworten. Wie ich gesehen habe, kam wohl so alles zum Einsatz was man sich nur denken kann. Popper, Stickbaits, geworfene Jiggs und, angeblich der beste Köder, ein kleiner Gummifisch mit Wasserkugel. Hat trotzdem keiner etwas gefangen (außer wohl Roned mit einem Thun).
    Also einen besonderen Tip habe ich wohl nicht.
    Mahi Mahis findest Du an den Strömungskanten wo Treibgut vorhanden ist.
    Tut mir leid, dass ich Dir nicht weiterhelfen kann. Aber du hast ja keinen Vollmond mehr. dann ist eben wieder alles anders. Thats fishing.

    Kurzer Bericht


    Ich war die letzte Woche im Delta und kann Belian nur bestätigen. Aufgrung des Windes konnten wir Mi. und Fr. nicht mit unserem kleinen Boot ( 5m von Julio ) raus, daher haben wir am Fr. Julios großes Boot mit Guide gechartert.
    Die Bluefinns haben sich uns nur an einem Tag wirklich gezeigt, so dass wir den Schwarm zumindest viermal anwerfen konnten. Leider hatten wir offensichtlich den falschen Köder (kleiner Gummifisch mit Wasserkugel), wir konnten keinen zum Anbiss überzeugen. Do. und Fr. zeigten sich noch nicht einmal Möwenschwärme.
    Es wurde in dieser Woche wohl nur ein Thun gefangen, die Vollmondphase wurde dafür allgemein verantwortlich gemacht.
    Am Mittwoch blieben wir im Fluss und konnten beim Schleppen mit Wobblern! zwei schöne Blues um die 6-7kg landen, ebenso am Do. abend vor der Mündung auf Popper.
    Bonitos waren am Anfang der Woche noch zahlreich, ließen dann aber auch nach.
    Dafür waren Mahi Mahis zahlreich vorhanden, hatte man den Schwarm gefunden hätte wohl auch Alufolie als Köder genügt um die Fische zum Anbeißen zu bringen. Jeder Wurf war dann ein Treffer, was auch schnell langweilig wird.
    Auf Palometta haben wir nicht geangelt, was zum Einen daran lag, dass wir es auf Bluefinns abgesehen hatten, zum Anderen konnten wir auf die Schnelle keine Meeräschen fangen, was offensichtlich von Jahr zu Jahr immer schwieriger wird. Wenn jemand für mich einen erfolgreichen Tip hat diese Biester zu fangen, wäre ich sehr dankbar.
    Ansonsten sie wohl ein Palometta gefangen worden sein, ein weiterer sei im Drill verloren gegangen. (Höhrensagen)
    Das Wetter war eigentlich wie immer, 30 Grad und Sonne, so dass es wieder viel Spaß gemacht hat (auch ohne Thun ) und ich sicher nicht das Letzte Mal dort war.


    Andreas

    Hallo allerseits,


    auch ich bin/war ein schwer Leidgeplagter und habe über viele Jahre eine Futterspur bei fast jeder Ausfahrt legen müssen. Bei mir und auch bei meinen mitleidenden Kollegen funktioniert das Mittel Vomex A Saft. Seitdem gibt es keine Beschwerden mehr, wir haben sogar wieder Hunger und können ein Bier trinken !
    Es gibt diesen Wirkstoff auch als Tabletten und als Zäpfchen. Die Tabletten wirken nicht so gut, dagegen sollen die Zöäpfchen noch besser wirken und diese wurden uns mittlerweile auch von vielen Ostsee- Kapitänen empfohlen.
    Nebenwirkungen habe ich keine festgestellt, eventuell leichte Müdigkeit, was aber auch am Schlafmangel gelegen haben könnte.
    Gibts in jeder Apotheke und kann ich nur wärmstens empfehlen.
    Exessiven Alkoholgenuß am Vorabend würde ich trotzdem vermeiden.

    Hallo Gemeinde,


    ich weiß, es geht nichts über eine DG oder Stella aber trotzdem die Frage ob jemand Erfahrung/Kenntnisse über diese Rollen hat.
    Eigentlich will ich mir eine Saragosa 10000 SW zulegen da auch meine Erfahrungen zeigen, dass Shimano Rollen bei normalem Einsatz unkaputtbar sind und das bei minimaler/keiner Pflege.
    Aufgrund vieler positiver Berichte über die Spro Zalt arc bin ich nun auf diese Rollen gestoßen, daher meine Frage.
    Einsatz ist 1-2 Wochen im Jahr vorzugsweise Ebro Delta.


    Andreas

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Die Erfahrungen sind offensichtlich unterschiedlich wobei ich den umgebauten Griff eher als Ausnahme werten würde. Was sagt eigentlich der Händler zu diesem Unfall?
    Was würdet Ihr als unterstes Wurfgewicht angeben?
    Andreas

    Hallo,



    bei der Ausreise aus Spanien ist es mir auch passiert, dass ich Rollen mit Schnur nicht ins Handgepäck nehmen konnte.


    Hinreise aus Berlin war kein Problem.


    Hängt scheinbar alles von den örtlichen Sicherheitskräften ab. Reisen nach Irland waren vorher alle unproblematisch.


    Begründung war ebenfalls "erdrosseln möglich".


    Kann mann eigentlich auch mit Schnürsenkeln.


    Seis drum, seither nur noch ohne Schnur.


    Grüsse

    Hallo Forum Gemeinde,


    anbei einige Bilder der ersten größeren Rollen (DAM Quick 4000 und 5000) mit denen ich mit meinem Vater als Junge in der Ostsee auf Dorsch gefischt habe.


    Diese müssten jetzt 35 Jahre auf dem Buckel haben.










    Ich muss gestehen, dass diese nie gewartet worden sind, daher ist der Lauf der 4000 sehr schwer, die 5000 läuft einwandfrei.


    Bei beiden funktioniert die Bremse jedoch nicht richtig (ruckartig) , da ich die Scheiben in früheren Jahren wohl verbummelt habe.


    Wollte die Rollen mal warten lassen, jedoch gibt es bei mir niemanden, der sich damit auskennt, bzw. auskennen will, jedoch waren alle der Meinung, bloß nicht wegschmeißen. Wollten (können) alle nur Neues verkaufen.


    Frage an die Gemeinde: Loht es sich die Teile noch mal in Gang setzen zu lassen ? (schmieren und neue Bremsscheiben ?)


    Insbesondere die 5000 ist interessant , da große Schnurkapazität und 100 cm Einzug.


    Wenn ja, wer kann mir helfen ? (natürlich nicht umsonst).

    Fantastischer Bericht und klasse geschrieben, bekomme gleich Lust aufs Angeln-


    Ich war nun mittlerweile nun auch schon 7-mal am Delta jeweils eben für eine Woche und kann auch nur bestätigen, Wetter ist auch in Spanien nur Wetter.


    Man muß eben Glück haben, mal zuviel Wind, mal zu heiß und manchmal unglaublich.


    Danke nochmal- :applaus:

    Hallo an alle Ebro infizierten,




    im o.g. Zeitraum verbrachte ich mal wieder eine Woche bei Julio. Nach unzähligen Blues in den vergangenen Jahren hatte ich mir vorgenommen nun endlich einmal einen Palo an den Haken zu bekommen,


    den ich bisher immer nur als Nachläufer zu Gesicht bekommen hatte. Vor allem wollte ich mich nicht durch die Berichterstattung über Thune verrückt machen lassen, da , wie Kobold beschrieben hat, dies nun auch nicht die


    einfachste Angelei zu sein scheint




    So weit so gut. Samstag nachmittag sind wir bei schönstem Sonnenschein angekommen und es war kein Wind. Alles wie immer bei Julio, Boot inspiziert, Haus bezogen, Angelgerät für den nächsten Tag vorbereitet.


    Sonntag aufgestanden , Früstück eingenommen und ab zum Boot. Wieder kein Wind und 30°. Tja was soll ich sagen, die eigentlichen Pläne über Bord geworfen, was interessiert mich Palometta,


    und raus zu den Thunen.


    Auf der Fahrt ins tiefe Wasser Schleppangeln raus, mal sehen was es bringt. Um es vorweg zu nehmen, tatsächlich schwammen Makrelen, little Thunnys und Mahi Mahi die ganze Woche in Schwärmen umher, es war unmöglich nichts zu fangen.


    Es waren tolle Schauspiele, wenn die Kleinen die noch Kleineren zusammentrieben und das Wasser kochte.


    Die Großen ließen sich tatsächlich auch blicken, jedoch waren sie am ersten Tag so schnell verschwunden wie sie erschienen. Wir hatten zwar das Glück am Rande eines großen Schwarmes gewesen zu sein, jedoch wollte keiner meine angebotene Sardine noch all mein Kunstzeug was ich ins Wasser warf.


    Natürlich war ich nun Thun infiziert und so ging es am zweiten Tag bei spiegelglatter See wieder hinaus. Diesmal konnten wir die Großen jedoch nicht finden, dafür wurden wir aber durch einen Schwarm von Delphinen ( ca. 30-40 Tiere)


    entschädigt. Vielleicht waren deshalb auch keine Thune da.


    Am dritten tag, wieder bei spiegelglatter See, wieder raus zu den Thunen. Diesmal ließen sich die großen endlich wieder blicken. Wir waren mitten im Schwarm, Motor aus, und ich prügelte meinen köder zum fünftenmal durchs Wasser da kam auch schon ein schleppender spanischer Kollege und fur mitten durch den Schwarm. Fanden die Fische nun nicht so toll, sie waren schlagartig weg und ich war bedient.


    Was solls, wieder Schwarm suchen und finden. Gesagt getan. Schon wenige Minuten später wieder das gleiche Schauspiel. Wir mitten in einen großen Schwarm raubender Thune, diesmal kein weiteres Boot weit und breit.


    Unvorstellbar wie diese Viecher durchs Wasser prügeln und wie der Adrenalinpegel steigt. Wurf für Wurf und edliche köder später fing ich dann langsam an zu resignieren, da sich keiner der Fische für meinen Köder zu interessieren sschien.


    Und das alles in Sichtweite, denn die Fische waren zum Teil nicht einmal 10m weit von unserem Boot entfernt.


    Weitermachen dachte ich mir, als plötzlich die Schnur in eine andere Richtung lief. Und das auch noch rasend schnell. Fisch!


    Die Flucht war unglaublich, die ersten 10 min war ich nur damit beschäftigt die Rute mit beiden Händen zu halten, zu gucken wie die Schnur trotz harter Bremse langsam aber stetig von der Rolle verschwand


    und zu warten. Natürlich war ich bestens vorbereitet, ich hatte keinen Gurt und am nächsten Tag einen großen blauen Fleck im Lendenbereich durch das Rutenende.


    Die nächsten Minuten waren Tauziehen, mal in die eine mal in die andere Richtung und dann gewann ich langsam Oberhand. Ich bekam ihn in Richtung Boot. Der Bericht von Kobold schoß mir durch den Kopf, hoffentlich hält alles.


    Ich schöpfte langsam Hoffnung das alles gut gehen würde, da erschien mein kleiner Wobbler in der Hauptschnur hängend als erstes aus dem Wasser. Überraschung.


    Die Frage schoß mir sofort in den Kopf: Wer zieht eigentlich woran am anderen Ende?


    Einige Meter später durchbrach nun eine größere Schwanzflosse die Wasseroberfläche an die meine Schnur gebunden war. Die nächste Überraschung. Der blöde Fisch hatte also meinen Köder gar nicht genommen, sondern war auf der Jagd nach den Sardinen durch meine Schnur so geschickt geschwommen, dass er sich diese als Schlaufe um die Schwanzflosse gewickelt hatte.


    Diese Fangmethode lasse ich mir übriegens als besonders schonend patentieren. Jedenfalls war ich trotzdem glücklich ihn endlich in den Händen halten zu können..


    Leider frischte der Wind dann in den nächsten Tagen auf, in der Nacht hatten wir Sturmböen, so dass wir am Do. und Fr. nicht mehr raus gefahren sind, bzw. konnten.


    Also doch noch auf Palo versucht, jedoch machten mal wieder die Meeräschen uns einen Strich durch die Rechnung. Sie waren reichlich vorhandne jedoch wird es scheinbar von Jahr zu Jahr schwieriger diese Biester zu erwischen.


    Ging übrigens den meisten vor Ort so.


    Aber man braucht ja schließlich noch Ziele oder Gründe wieder mal an den Ebro zu reisen.


    Im Übrigen waren aus meiner Sicht nicht allzuviele Angler unterwegs, bei Julio waren nur 4 Boote vermietet. Keiner hat, so weit ich das erkennen konnte (der Filettiertisch war die ganze Woche unbenutzt), Fisch in Mengen entnommen.


    Unsere schwimmen alle noch, hoffentlich gesund.



    Fazit: Ich komme wieder.

Big-Game Partner

PE12


PecheXtreme


Getawaytours


Jigabite



Jupiter Sunrise Lodge


Big Game Fischen Kroatien


GT-Fishing.com